Wieder einmal werden unsere Bürger und Unternehmen belastet: Die Verwaltungsvorlage schlägt die Erhöhung der Grundsteuer B auf einheitlich 900% oder differenziert bis 1.460% für Nichtwohngrundstücke vor – dazu die Erhöhung der Gewerbesteuer auf 520%.
Das ergibt Mehreinnahmen von 733.000 € bei Grundsteuer B und 2,59 Millionen € bei Gewerbesteuer – eine massive Belastung für Lünens Familien und Mittelstand!
Auf diese Erhöhungen hätten wir verzichten können, wenn frühzeitig Einsparungen bei unnötigen Prestigeprojekten wie IGA, Museum oder der Bücherei vorgenommen worden wären. Stattdessen wälzen die Altparteien das Ausgabenproblem auf die Bürger ab – ungerecht und vermeidbar!
Das VG Gelsenkirchen-Urteil vom 4.12. erklärt die differenzierte Variante für unzulässig mit einem jährlichen Prozessrisiko von 3,5 Millionen €. Aber die empfohlene einheitliche Variante mit 900% ist keine Lösung, sondern ein noch größerer Hammer: Sie trifft jeden Haushalt gleich hart – Wohneigentümer direkt, Mieter durch unvermeidbare Mietsteigerungen von 10-20%, Familien in Einfamilienhäusern und unser Gewerbe durch verteuerte Flächen. Das zerstört Anreize für Eigentum, treibt Immobilienpreise in die Höhe und macht Lünen für Unternehmen unattraktiv – genau das Gegenteil von rechtssicherer Entlastung!
Dieser Steuerhammer ist in Zeiten explodierender Energiepreise und anhaltender Rezession untragbar! Die AfD-Fraktion Lünen hat beide Varianten ablehnt.